Meine Lieben,
das Bistum Rom beabsichtigt, den Bestimmungen des Apostolischen Schreibens in Form des „Motu proprio“ Traditionis custodes des heiligen Vaters Franziskus vom 16. Juli 2021 folgend, mit dem vorliegenden pastoralen Schreiben die Arbeit, „Gläubigen, die sich einigen alten Formen der Liturgie verbunden fühlen, die kirchliche Gemeinschaft zu erleichtern“ (Johannes Paul II, Apost. Schreiben in Form d. Motu proprio „Ecclesia Dei“ vom 2. Juli 1988), fortzusetzen, die in der Stadt schon seit vielen Jahren im Gange ist.
Zu diesem Zweck schien es angebracht, lebendige seelsorgerische Nächstenliebe gegenüber den Gläubigen zu üben, die „die Gültigkeit und die Rechtmäßigkeit der Liturgiereform, der Bestimmungen des II. Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste nicht ausschließen“ (Art. 3 §1 Traditionis custodes) und dennoch an der Feier der Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 teilzunehmen wünschen. Für das geistige Wohl der Gläubigen ist es angebracht, die Umsetzung des M. p. präzise zu koordinieren.
Das M. p. setzt fest, dass die „von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten liturgischen Bücher in Übereinstimmung mit dem II. Vatikanischen Konzil die einzige Form des lex orandi des Römischen Ritus sind.“ (Art. 1 Traditionis custodes) und dass es daher nicht mehr möglich ist, das Rituale Romanum und die anderen liturgischen Bücher des „alten Ritus“ für die Feier der Sakramente und Sakramentalien (darunter beispielsweise auch das Sakrament der Versöhnung in der alten Form) zu feiern. Der Gebrauch der anderen Ordines wird daher jetzt ausdrücklich untersagt; erlaubt bleibt nur der Gebrauch des Missale Romanum von 1962.
Darüberhinaus müssen alle Priester Welt- und Ordenspriester im Gebiet des Bistums Rom, sofern sie weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, nach dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren, vorher hierzu vom Bischof des Bistums schriftlich autorisiert worden sein (vgl. Art. 5 Traditionis custodes).
Alle Anfragen bezüglich der Umsetzung des M. p. sind schriftlich an mich, den Kardinalvikar, zu richten, und werden von mir mittels eines von mir mit der ordentlichen Abwicklung der Ausführungen aller zu erfüllenden Zuständigkeiten des Diözesanordinarius Beauftragten geregelt, insbesondere zur korrekten Ausübung der Befugnisse, die den Gläubigen im M. p. zugestanden werden, die beabsichtigen, von den im selbigen genannten Vorrechten Gebrauch zu machen. Der Beauftragte ist mit deligierter Vollmacht ausgestattet (vgl. can. 131 §1
Rom, den 7. Oktober 2021 [veröffentlicht am 9. November 2021]
-An alle in der Seelsorge des Bistums Rom tätigen Priester
-An alle Gläubigen des Bistums
CIC); sein Amt ist von dem in Art. 3 §4 des M.p. genannten Amt zu unterscheiden, welches derzeit im Bistum Rom nicht eingerichtet wird, da hierfür kein Bedarf besteht. Indes bestätige ich, dass ich den Pfarrer pro tempore der Pfarrei Santissima Trinità dei Pellegrini mit dem Auftrag betraut habe, die würdige Feier der Messliturgie zu gewährleisten; und darüber hinaus die ordentliche seelsorgerische und geistliche Betreuung dieser Gläubigen. Er wird dieses Amt im Sinne einer lebendigen seelsorgerischen Nächstenliebe und im Sinn der Gemeinschaft der Kirche ausüben; er handelt in strikter Gemeinschaft und Zusammenarbeit mit dem oben genannten Beauftragten.
In Anbetracht des oben Gesagten verfüge ich hiermit, dass das Amt des Beauftragten pro tempore für die Umsetzung des M.p. „Traditionis custodes“ der Direktor des Liturgischen Amtes des Vikariats von Rom bekleidet.
Darüber hinaus verfüge ich einige notwendige spezifische Bestimmungen wie folgt:
- Sämtliche Anträge im Bezug auf Art. 3 §2 des M.p. müssen ausdrücklich die Kirche oder das Oratorium nennen, in der/dem zu zelebrieren beabsichtigt wird (ausgenommen Pfarrkirchen, vgl. Art. 3 §2 Traditionis custodes);
- An allen Tagen, das österlichen Triduum ausgenommen, können Gläubige an der Feier der Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 in der Pfarrei Santissima Trinità dei Pellegrini teilnehmen (vgl. Art. 3 §5 Traditionis custodes);
- In den Kirchen Santi Domenico e Sisto, Santi Celso e Giuliano, S. Giuseppe a Capo le Case und S. Anna al Laterano können Gläubige an der Feier der Eucharistie nach dem Missale Romanum von 1962 teilnehmen; diese werden zu den mit dem Rektor der Kirche und dem oben genannten Beauftragten abgestimmten Zeiten zelebriert, eventuell auch sonntags und an gebotenen Feiertagen (das österliche Triduum ausgenommen);
- Die Lesungen werden stets auf Italienisch vorgetragen, und zwar nach der Übersetzung C.E.I. 2008 (vgl. Art. 3 §3 Traditionis custodes).Im Vertrauen darauf, dass alle meine Bestimmungen wohlwollend annehmen, segne ich Euch und begleite Euch im Gebet.
Prot. Nr. 1845 / 2
(Übersetzung aus dem Italienischen von S. Bauch)